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Bedingungen des Pakets „Radfahren in Egmond Garantien“

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „RADFAHREN IN EGMOND GARANTIEN“ – PAKET

Der Mieter kann pro Mietobjekt beim Vermieter das Paket „Radfahren in Egmond Garantien“ abschließen. Die Kosten hierfür betragen 10% des Gesamtmietpreises, exklusive Kaution. Wenn der Mieter beim Vermieter das Paket „Radfahren in Egmond Garantien“ abgeschlossen hat, gilt für das betreffende Objekt:

  • Keine Kosten fallen bei einer Stornierung an, wenn Angehörige des Mieters oder Personen, für die das Mietobjekt angemietet wurde, verstorben sind;
    • Ergänzend und abweichend von der Stornokostenstaffel aus den Mietbedingungen der BOVAG/SER gebührt – unabhängig vom „Zeitpunkt“ – keine Stornokostenentschädigung bei einer Stornierung infolge des Todes von Angehörigen des Mieters oder von Personen, für die das Mietobjekt gemietet wurde;

 

  • Es fallen keine Stornierungsgebühren an (mindestens 48 Stunden vorher), wenn der Mieter vor Mietbeginn erkrankt und das Mietobjekt aufgrund dieser Erkrankung nicht nutzen kann;
    • Ergänzend und abweichend von der Stornogebührenstaffel aus den Mietbedingungen der BOVAG/SER wird bei einer Stornierung mindestens 48 Stunden vorher keine Stornogebühr fällig, wenn die Person, für die das Mietobjekt gemietet wurde, vor Mietbeginn erkrankt ist und das Mietobjekt aufgrund dieser Erkrankung nicht nutzen wird.

 

  • Die Selbstbeteiligung wird im Falle einer Beschädigung des Mietobjekts niemals erhoben, es sei denn, der Schaden ist durch Beschädigung oder Verlust (auch Diebstahl oder Verlust genannt) außerhalb der Provinz oder in Amsterdam entstanden.

 

  • Gemäß den Mietbedingungen von BOVAG/SER haftet der Verbraucher grundsätzlich für Schäden gegenüber dem Unternehmer pro Schadensfall bis zur im Mietvertrag angegebenen Selbstbeteiligung. Für unser Paket „Fahrradfahren in Egmond aan Zee“ gilt jedoch Folgendes:
    • Bei Schäden an der Mietsache in Form von Verlust wird die Selbstbeteiligung niemals erhoben, wenn der Mieter den Schlüssel zur Mietsache vorzeigen kann und den Verlust (egal ob Diebstahl oder Verlust) in Egmond bei der Polizei meldet und dem Vermieter eine Kopie der Meldung aushändigt.
    • Gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen von Fietsen in Egmond darf der gemietete Gegenstand die Provinz nicht verlassen oder nach Amsterdam gebracht werden. Verluste außerhalb dieser Region oder in Amsterdam sind daher nicht durch die Fietsen in Egmond-Garantie abgedeckt.  

 

Für alle Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Darüber hinaus sind ausschließlich die niederländischen Gerichte für die Beilegung dieser Streitigkeiten zuständig.

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Pannen- und Reparaturservice

Für Reservierungen, Verfügbarkeit und Reservierungsänderungen senden Sie bitte eine E-Mail an: info@fietseninegmond.nl