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Mietbedingungen

Radfahren in Egmond

Lesen Sie hier unsere Mietbedingungen.

Für die Vermietung von Fahrrädern (einschließlich (E-)Lastenrädern) gelten die Allgemeinen Mietbedingungen der BOVAG Fahrradgesellschaften (Version Januar 2026), und für (elektrische) motorisierte (E-)Scooter, Mopeds und Speed-Pedelecs gelten die Allgemeinen Mietbedingungen der BOVAG Motorized Two-Wheeler Companies (Version Januar 2026), die von BOVAG und deTweeweilers erstellt wurden.

Es gelten folgende abweichende Regelungen: 

– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 6: Mietgegenstände dürfen die Provinz nicht verlassen oder nach Amsterdam gebracht werden;
– Artikel 14 – Absätze 3 und 6: Es ist nicht gestattet, Reparaturen an der Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen;

Für die Vermietung von (E-)Scootern/Mopeds und Speed-Pedelecs gelten folgende abweichende Bestimmungen: 

  • Artikel 4 – Die Kündigung ist in keinem Fall wirksam und findet keine Anwendung;
  • Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung muss vor Beginn der Mietzeit erfolgen;
  • Artikel 9 – Absatz 2: Es ist nicht gestattet, Veränderungen am E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietgegenstand vorzunehmen.
  • Artikel 9 – Absatz 4: Die Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich in unserem Gebiet und nicht im Dünengebiet gestattet.

Zusammenfassung der wichtigsten BOVAG-Bedingungen/Zusatzbedingungen

Bei Diebstahl haftet der Mieter bis zum Zeitwert des Fahrrades und bei abgeschlossener Versicherung nur auf eigenes Risiko (Voraussetzungen: ordnungsgemäßer Umgang mit dem Fahrrad, Schlüsselübergabe und Anzeige bei der Polizei). Das Selbstrisiko beträgt max. 150 € pro Fahrrad, 300 € pro Elektrofahrrad und 500 € pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten wurden.

Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, können Sie das Paket „Radfahren in Egmond – Sicherheiten“ abschließen.

  • – Für die Mietsache haftet der Mieter (bei Gruppen der Hauptmieter);
    – Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache besteht kein Anspruch auf Rückerstattung;
    – Das Mietobjekt darf die Provinz nicht verlassen und nicht nach Amsterdam verlegt werden;
    – Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
    – Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrrad zu beschlagnahmen, wenn diese Mietbedingungen nicht eingehalten werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags;
    – Die Mietsache muss an die Filiale zurückgegeben werden, in der sie gemietet wurde;
    – Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu erheben;
    – Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec pfleglich zu behandeln:
    · Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec muss abgeschlossen sein;
    · Der Mieter hat die Schlüssel zum Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec sorgfältig zu behandeln
    · Der Akku muss gemäß den entsprechenden Anweisungen aufgeladen werden;
    · Der Mieter muss sein Gepäck ordnungsgemäß sichern;
    · Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad/der E-Scooter/das Speed-Pedelec nicht von Personen genutzt wird, die dazu nicht in der Lage oder befugt sind;

    – E-Scooter/Mopeds dürfen nur von Personen über 16 Jahren gemietet und gefahren werden und:
    · Der Fahrer muss dem Vermieter seinen Moped- oder Auto-/Motorradführerschein vorzeigen;
    · Der Vermieter erfasst die Führerscheinnummer mit der Mietnummer, die nur von diesem berechtigten Fahrer gefahren werden darf;
    • Der Fahrer muss die gesetzlich geltenden Verkehrsregeln und die geltenden Mietbedingungen für motorisierte Zweiräder von Bicycles in Egmond einhalten;

    Die gemieteten Geräte dürfen nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Straßen/Wege benutzt werden. Gemietete Gegenstände können daher auch NICHT zum Strand kommen;

    • (Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec ist daher am Strand NICHT erlaubt);
      – Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietobjekt vorzunehmen;
      – Das Anbringen eines eigenen Fahrradanhängers am gemieteten Fahrrad oder umgekehrt das Anbringen eines gemieteten Fahrradanhängers am eigenen Fahrrad ist nicht gestattet;
      – Es ist verboten, Personen auf der Rückseite eines Gepäckträgers zu befördern (außer in beim Vermieter gemieteten Kindersitzen);
      – Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und/oder Verlust schnellstmöglich dem Vermieter zu melden;
      – Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen an der Mietsache vorzunehmen;
      – Bei einer Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter folgende Stornokosten in Rechnung stellen:
      · Bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10% des Mietbetrages;

      · Im Falle einer Stornierung vom 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Tag der Anmietung: 30% des Mietpreises;
      · Im Falle einer Stornierung vom 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50% des Mietpreises;
      · Bei Stornierung vom 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (exklusiv) vor dem Miettag: 90% des Mietpreises;
      · Im Falle einer Stornierung weniger als 1 Tag vor dem Miettag: der volle Mietbetrag

    Für alle Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Darüber hinaus ist für die Entscheidung dieser Streitigkeiten ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

    – Erwachsene dürfen nicht hinten auf dem Fahrrad mitfahren. Nur Kinder in einem Kindersitz. 

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Pannen- und Reparaturservice

Für Reservierungen, Verfügbarkeit und Reservierungsänderungen senden Sie bitte eine E-Mail an: info@fietseninegmond.nl