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Mietbedingungen

Es gelten die Mietbedingungen für Fahrräder (einschließlich (E-)Lastenfahrräder) für Fahrradunternehmen (Version Juli 2017) und für (elektrisch) motorisierte (E-)Roller/Mopeds und Speed-Pedelecs die Mietbedingungen für Unternehmen mit motorisierten Zweirädern (Version April 2018) in der Fassung der BOVAG sowie die zusätzlichen Bedingungen des Vermieters. Die vollständigen Versionen sind verfügbar und werden auf Anfrage bereitgestellt.

 

Es gelten folgende abweichende Regelungen: 

– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 6: Mietgegenstände dürfen die Provinz nicht verlassen oder nach Amsterdam gebracht werden;
– Artikel 14 – Absätze 3 und 6: Es ist nicht gestattet, Reparaturen an der Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen;

Für die Anmietung eines (E-)Rollers/Mopeds und Speed-Pedelecs gelten folgende abweichende Bestimmungen: 

  • Artikel 4 – Die Kündigung ist in keinem Fall wirksam und findet keine Anwendung;
  • Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung muss vor Beginn der Mietzeit erfolgen;
  • Artikel 9 – Absatz 2: Es ist nicht gestattet, Veränderungen am E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietgegenstand vorzunehmen.
  • Artikel 9 – Absatz 4: Die Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich in unserem Gebiet und nicht im Dünengebiet gestattet.

 

Zusammenfassung der wichtigsten BOVAG-Bedingungen/Zusatzbedingungen

Bei Diebstahl haftet der Mieter bis zum Zeitwert des Fahrrades und bei abgeschlossener Versicherung nur auf eigenes Risiko (Voraussetzungen: ordnungsgemäßer Umgang mit dem Fahrrad, Schlüsselübergabe und Anzeige bei der Polizei). Das Selbstrisiko beträgt max. 150 € pro Fahrrad, 300 € pro Elektrofahrrad und 500 € pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten wurden.

Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, können Sie das Paket „Radfahren in Egmond – Sicherheiten“ abschließen.

  • Für die Mietsache haftet der Mieter (bei Gruppen der Hauptmieter);
  • Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache besteht kein Anspruch auf Rückerstattung;
  • Das Mietobjekt darf die Provinz nicht verlassen oder nach Amsterdam gebracht werden;
  • Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrrad bei Nichteinhaltung dieser Mietbedingungen einzuziehen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages;
  • Die gemietete Sache muss an die Filiale zurückgegeben werden, in der sie gemietet wurde;
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu erheben;
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec pfleglich zu behandeln:
    • Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec muss abgeschlossen sein
    • Der Mieter hat die Schlüssel zum Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec sorgfältig zu behandeln
    • Der Akku muss gemäß den entsprechenden Anweisungen geladen werden;
    • Der Mieter hat das Gepäck ordnungsgemäß zu sichern;
    • Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad/der E-Scooter/das Speed-Pedelec nicht von Personen genutzt wird, die dazu nicht in der Lage oder befugt sind;
    • E-Scooter/Mopeds dürfen nur von Personen über 16 Jahren gemietet und gefahren werden und:
    • Der Fahrer muss dem Vermieter seinen Moped- oder Auto-/Motorradführerschein vorzeigen;
    • Der Vermieter vermerkt die Führerscheinnummer mit der Mietnummer, die nur von diesem berechtigten Fahrer gefahren werden darf;
    • Der Fahrer muss die gesetzlich geltenden Verkehrsvorschriften und die geltenden Mietbedingungen für motorisierte Zweiräder von Fietsen in Egmond einhalten.
    • Das Mietobjekt darf außerhalb der ausgewiesenen Straßen/Wege nicht genutzt werden. 
      (Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec ist daher am Strand NICHT erlaubt); - Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietgegenstand vorzunehmen;
    • Das Anbringen eines eigenen Fahrradanhängers am gemieteten Fahrrad oder umgekehrt das Anbringen eines gemieteten Fahrradanhängers am eigenen Fahrrad ist nicht gestattet;
    • Die Beförderung von Personen auf der Rückseite eines Gepäckträgers ist verboten (außer in beim Vermieter gemieteten Kindersitzen);
    • Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und/oder Verlust schnellstmöglich dem Vermieter zu melden;
    • Ohne Zustimmung des Vermieters ist es nicht gestattet, Reparaturen am Mietobjekt durchzuführen.

Bei einer Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter folgende Stornokosten in Rechnung stellen:

  • Bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10% des Mietbetrages;
  • Bei Stornierung vom 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 30% des Mietpreises;
  • Bei Stornierung vom 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50% des Mietpreises;
  • Bei Stornierung ab dem 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 90% des Mietpreises;
  • Im Falle einer Stornierung weniger als 1 Tag vor dem Miettag: der volle Mietbetrag

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „RADFAHREN IN EGMOND GARANTIEN“ – PAKET

Der Mieter kann pro Mietobjekt beim Vermieter das Paket „Radfahren in Egmond Garantien“ abschließen. Die Kosten hierfür betragen 10% des Gesamtmietpreises, exklusive Kaution. Wenn der Mieter beim Vermieter das Paket „Radfahren in Egmond Garantien“ abgeschlossen hat, gilt für das betreffende Objekt:

  • Keine Kosten fallen bei einer Stornierung an, wenn Angehörige des Mieters oder Personen, für die das Mietobjekt angemietet wurde, verstorben sind;
  • Ergänzend und abweichend von der Stornokostenstaffel aus den Mietbedingungen der BOVAG/SER gebührt – unabhängig vom „Zeitpunkt“ – keine Stornokostenentschädigung bei einer Stornierung infolge des Todes von Angehörigen des Mieters oder von Personen, für die das Mietobjekt gemietet wurde;
  • Es fallen keine Stornierungsgebühren an (mindestens 48 Stunden vorher), wenn der Mieter vor Mietbeginn erkrankt und das Mietobjekt aufgrund dieser Erkrankung nicht nutzen kann;
  • Ergänzend und abweichend von der Stornogebührenstaffel aus den Mietbedingungen der BOVAG/SER wird bei einer Stornierung mindestens 48 Stunden vorher keine Stornogebühr fällig, wenn die Person, für die das Mietobjekt gemietet wurde, vor Mietbeginn erkrankt ist und das Mietobjekt aufgrund dieser Erkrankung nicht nutzen wird.
  • Die Selbstbeteiligung wird im Falle einer Beschädigung des Mietobjekts niemals erhoben, es sei denn, der Schaden ist durch Beschädigung oder Verlust (auch Diebstahl oder Verlust genannt) außerhalb der Provinz oder in Amsterdam entstanden.
  • Gemäß den Mietbedingungen von BOVAG/SER haftet der Verbraucher grundsätzlich für Schäden gegenüber dem Unternehmer pro Schadensfall bis zur im Mietvertrag angegebenen Selbstbeteiligung. Für unser Paket „Fahrradfahren in Egmond aan Zee“ gilt jedoch Folgendes:
    • Bei Schäden an der Mietsache in Form von Verlust wird die Selbstbeteiligung niemals erhoben, wenn der Mieter den Schlüssel zur Mietsache vorzeigen kann und den Verlust (egal ob Diebstahl oder Verlust) in Egmond bei der Polizei meldet und dem Vermieter eine Kopie der Meldung aushändigt.
    • Gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen von Fietsen in Egmond darf der gemietete Gegenstand die Provinz nicht verlassen oder nach Amsterdam gebracht werden. Verluste außerhalb dieser Region oder in Amsterdam sind daher nicht durch die Fietsen in Egmond-Garantie abgedeckt.  

 

Für alle Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Darüber hinaus sind ausschließlich die niederländischen Gerichte für die Beilegung dieser Streitigkeiten zuständig.

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Pannen- und Reparaturservice

Für Reservierungen, Verfügbarkeit und Reservierungsänderungen senden Sie bitte eine E-Mail an: info@fietseninegmond.nl